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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie die folgenden Geschäftsbedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Wir führen Ihre Bestellung zu den jeweils gültigen, nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen der DiIT AG, 82152 Krailling aus. Wir gehen davon aus, dass Ihnen diese Bedingungen zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung bereits vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die nachfolgend aufgeführten AGB einsehen, ausdrucken und speichern.
Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der DiIT AG erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggeber) sind nur wirksam, wenn sie von der DiIT AG (Auftragnehmer) schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für die Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der DiIT AG.
Preise und Zahlungsbedingungen
An unsere Angebote halten wir uns 6 Wochen gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit.
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Transport, Verpackung, Versicherung, Zölle, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verlangt der Kunde eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Die Preisstellung erfolgt in EURO.
Zusätze bzw. Erweiterungen, welche mit der jeweiligen Grundeinheit bestellt werden, werden zu den angebotenen Preisen in Rechnung gestellt. Bei nachträglicher Bestellung von Zusatzgeräten wird eine zusätzliche Installationsgebühr erhoben. Wenn nicht anders angegeben, werden die Kosten für Installation und Herstellung der Betriebsfähigkeit gesondert in Rechnung gestellt. Zusätze oder Abänderungen bedürfen der Schriftform.
Die Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug sind vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 15% zu zahlen. Bis zum Zahlungseingang können weitere Lieferungen zurückgehalten werden.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht als rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Lieferungen und Leistungen
Die Angebote der DIIT AG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der DiIT AG, spätestens jedoch durch widerspruchslose Entgegennahme der Lieferung durch den Kunden und einer durch DIIT AG ausgestellten Rechnung zustande. DIIT AG ist auch zu Teillieferungen berechtigt.
DIIT AG ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
DIIT AG ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit des Gesamtsystems dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Sofern nicht anders vereinbart, ist DIIT AG berechtigt - aber nicht verpflichtet - die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Abnahme und Gefahrenübergang
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von DIIT AG benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der DIIT AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen gelten auch bei Rücksendun-gen nach Mängelbeseitigungen bzw. entgeltlichen Serviceleistungen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Bei Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Ersterwerber seine Forderun-gen gegenüber dem Neuerwerber an uns ab.
Durchführung des Auftrages
Die Durchführung der Arbeiten kann ganz oder teilweise in den Geschäftsräumen des Auf-tragsgebers stattfinden, wenn dies erforderlich ist oder vom Auftraggeber gewünscht wird und der Auftraggeber die anfallenden Nebenkosten übernimmt. Auftragsbedingte Reisezei-ten für Hin- und Rückfahrt sind ein Teil der Arbeitszeit.
Der Auftraggeber hat termingerecht vor Abschluss der Programmierentwicklungsarbeiten die erforderlichen Testdaten zur Verfügung zu stellen.
Die ausgetesteten Programme oder sonstigen Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber übergeben und sind von ihm unverzüglich abzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber es unterlässt, Testdaten zur Verfügung zu stellen. Die Abnahme wird mit einem von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokoll festgestellt. Wird kein Protokoll unterzeichnet und/oder schweigt der Auftraggeber, so gelten die Programme 4 Wochen nach Übergabe als abgenommen.
Softwarenutzung
Mit dem Kauf der Software erwirbt der Auftraggeber das Recht zum uneingeschränkten Gebrauch dieser Software auf dem dafür vorgesehenen Rechner.
Eigentümer der Software ist und bleibt DiIT AG.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der dem Auftragnehmer für notwendige Informationen und Entscheidungen zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Ansprechpartner einzuschalten, wenn und soweit die Durchführung des Auftrages dies erfordert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer jede für die Durchführung des Auftrages notwendige Unterstützung zu gewähren.
Installation
Ist die Installation durch uns zum Vertragsgegenstand gemacht worden, so hat der Kunde zum vorgesehenen Liefertermin einen geeigneten Standort, die vorgesehenen Anschlüsse, den Haustransport am Aufstellungsort bereitzustellen sowie einen Systemverantwortlichen zu benennen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass entsprechend den bestellten Geräten ausreichend Material, wie z.B. Kabel, Halterung, u.s.w. zur Verfügung stehen.
Befindet sich der Kunde bezüglich angebotener Installationsleistungen in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, von der Vereinbarung über die Installation zurückzutreten, wobei dies die Wirksamkeit und den Bestand der Vereinbarung über die Lieferung im übrigen unberührt lässt.
Gewährleistung/Garantie/Haftung
Der Auftragnehmer führt alle ihm übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis durch. Es ist dem Auftraggeber bekannt, dass bei Programmierarbeiten nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern nicht möglich ist. Tritt ein Mangel auf, der zum Zeitpunkt der Übergabe nicht festgestellt wurde, ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe den Mangel zu beseitigen. Die Beseitigung erfolgt kostenlos, soweit der Auftragnehmer den Mangel zu vertreten hat. Anfallende Transport- und Versandkosten trägt der Auftraggeber. Beruht der Mangel auf Umständen, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, rechnet der Auftragnehmer den ihm entstandenen Aufwand zu seinen gültigen Sätzen ab. Die anfallenden Reisekosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Alle weitergehenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung gilt nur für den normalen Gebrauch und für den vorgesehenen Verwendungszweck der Geräte. Sie gilt nicht, wenn die Geräte oder Teile davon ohne unser schriftliches Einverständnis geändert oder außergewöhnlichen physikalischen oder elektrischen Belastungen unterworfen werden. Die Gewährleistung gilt ferner nicht, wenn Reparatur oder Ersatz von Geräten oder Teilen davon durch Unfall, Fahrlässigkeit, Missbrauch oder durch irgendwelche anderen Gründe als den normalen Gebrauch erforderlich werden.
Die Gewährleistung gilt ferner nur für den Erstkäufer am Lieferort bzw. am Ort der Erstinstallation. Erfolgt eine Standortänderung oder ein Weiterverkauf des Systems, so erlischt die Garantie, falls wir nicht nach Benachrichtigung durch den Erstkäufer im Vorhinein der Übertragung der Garantie zugestimmt haben. Die Kosten für die Überprüfung des neuen Standortes hat der Erstkunde zu tragen.
Der Auftragnehmer haftet für grob fahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden - ausgenommen sind aufgezeichnete Daten - in Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch bis zu einem Wert von EUR 25.000,-, jedoch nicht für Dritt-, Folge- oder Vermögensschäden. Der Auftragnehmer haftet nicht für die gewinnbringende Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse.
Entwicklungsaufträge
Bei Aufträgen, deren Ausführung besondere Entwicklungsarbeiten erfordert, erwirbt der Kunde keine Erfinderrechte an den entwickelten Gegenständen/Lösungen sowie an den Einrichtungen zur Herstellung dieser Gegenstände, auch wenn er sich zu einem Teil oder ganz an den Entwicklungskosten beteiligte.
Programmmaterial
Alle von uns zum Zwecke des Betriebes unserer Systeme entwickelten Betriebsprogramme und Algorithmen sind unser geistiges Eigentum. Jede Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Bei unberechtigter Weitergabe von systemeigenen Betriebsprogrammen oder Teilen, oder Kopien derselben, behalten wir uns Schadensersatzansprüche in unbegrenzter Höhe vor.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland wird das einheitliche internationale UN-Kaufrecht angewendet.
Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Klauseln wirksam. Anstelle der unwirksamen Klausel soll dann eine Regelung gelten, die wirtschaftlich der unwirksamen Klausel wirksam am nächsten kommt.
Aktuelles
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10.04.2012
DiIT erfolgreich auf der Productronica Shanghai 2012[mehr] |
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14.03.2012
DiIT ist auf der productronica Shanghai 2012 vertreten. Die Messe vom 20.-22.03.2012 in Shanghai New International Expo Centre bietet uns die Gelegenheit unsere innovativen...[mehr] |
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19.12.2011
Dr. Gerhard Schaub, Vorstandsvorsitzender der DiIT AG, ist Referent auf dem Kongress „Automotive Wire“, veranstaltet vom Car Training Insitute am 24./ 25. Januar 2012, in...[mehr] |